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WOHNGEBÄUDE UND NICHTWOHNGEBÄUDE

ENERGIEEFFIZIENT NEU BAUEN

Förderungen für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Als anerkannte Energieeffizienzhaus-Experten unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung eines geförderten Vorhabens.

Die energetische Fachplanung erfordert eine qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung.

Wir finden passende Fördermöglichkeiten innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Auch die Antragstellung können wir für Sie übernehmen.

Melden Sie sich gern bei uns, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren: 040 51 90 90 53.

Die fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahmen wird von uns überwacht, diese Baubegleitung ist ebenfalls ein Baustein im Rahmen der BEG-Förderung. Somit wird die ordnungsgemäße Fertigstellung und Funktion Ihres Gebäudes gesichert.

Erstellung von Wärmeschutznachweisen gem. GEG (Gebäude-Energiegesetz) DIN 4108-2 und DIN 18599

Beim Neubau eines Wohn- oder Nicht­wohn­gebäudes müssen bestimmte wärme­schutz­technische Anforderungen an die Bauteile erfüllt werden.

Dazu wird das Gebäude mit einer Anlagentechnik, die die Anforderungen an eine effiziente Wärme­versorgung erfüllen, bilanziert.

Ziel ist es, eine wärmebrückenoptimierte Gebäude­hülle zu erstellen, dabei wird der detaillierte Wärmebrückennachweis gemäß DIN 4108-2 von uns erstellt.

Die Anforderungen an den sommerlichen Wärme­schutz sind ebenfalls Teil des Nachweises gemäß Gebäudeenergiegesetz und wird von uns berechnet.

Die Sonneneinstrahlung im Sommer führt zu hohen Innentemperaturen, die durch ent­sprechende Berechnungen schon in der Planung berücksichtigt werden müssen.

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Hamburg

Nachweis gem. GEG
KfW-70 Energie-Effizienzhaus

Architekt:
Schmidt-Eichberg Architekten

Effizienzhaus-Standard berechnen

Der Gesetzgeber regelt die Standards durch das GEG (Gebäude- Energiegesetz).

Dieser für jedes Neubauvorhaben zu berechnende gesetzliche Standard ist mit der Genehmigungs­planung dem Bauamt vorzulegen und wird im Abschluß der Maßnahme nach dena-Richtlinien als Energiepass ausgegeben.

Es gibt darüber hinaus die erhöhten Standards, die im Rahmen der KfW-Förderung mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen gefördert werden.

Die Bilanzrechnung dazu erstellen wir unter wirt­schaft­lichen Aspekten und nach den in­di­vi­du­el­len Wünschen unserer Bauherren.